Die Genehmigungsplanung legt den Grundstein für die Umsetzung des Projekts. Grundlage hierfür sind die gängigen Gesetze und Verordnungen, beispielsweise die 44. BImschV (früher TA Luft). In
dieser Projektphase haben wir den Kostenrahmen bereits hinreichend genau ermittelt, um eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu treffen. Allerdings fand noch keine Detailplanung
statt um zu vermeiden, dass bei Nichtgenehmigung unnötige Planungskosten entstehen.